Bei seiner Sitzung am 30.04.2025 entschied der Kraichtaler Gemeinderat über ein Bürgerbegehren in unserer Stadt. Dazu unsere Stellungnahme:
Wir von Bündnis 90/Die Grünen halten es für wichtig, Bürger an Entscheidungen über grundsätzliche oder wichtige Themen, die unsere Stadt betreffen, zu beteiligen. Das Thema klimaneutrale Energiegewinnung, speziell die Nutzung von Windkraftanlagen auf Kraichtaler Gemarkung, gehört eindeutig dazu.
Bürger und Einwohner Kraichtals haben vielfältige Möglichkeiten, sich in Kraichtal zu engagieren und ihre Meinung zu äußern. Die Stadt fördert und begleitet aktiv das bürgerschaftliche Engagement. Bürger können sich über Vereine oder direkt im Gemeinderat Gehör verschaffen, indem sie sich an die von ihnen gewählten Vertreter wenden oder zu Beginn einer Gemeinderatssitzung selbst das Wort ergreifen. Eine besondere Form der Beteiligung ist das Bürgerbegehren, weil das Ergebnis – der Bürgerentscheid – den gleichen Wert hat wie ein Gemeinderatsbeschluss und diesen ersetzt.
Wir Grüne stimmen dem Antrag auf einen Bürgerentscheid zu.
Der nun vorliegende Antrag wurde von der Verwaltung rechtlich geprüft und als zulässig erklärt. Damit haben wir Gemeinderäte keinen Spielraum, um ihn abzulehnen
Nicht zustimmen können wir dem Wortlaut und dem Grund des Antrages.
Die Frage lautet: „Soll die Verpachtung oder sonstige Überlassung von Flächen im Eigentum der Stadt Kraichtal an Windanlagenbetreiber/-investoren unterbleiben?“.
Die Initiatoren haben auf der von ihnen zur Verfügung gestellten Unterschriftenliste klargemacht, dass sie der Windenergienutzung ablehnend gegenüber stehen. Sie hoffen darauf, dass sich mit dem Bürgerentscheid eine Mehrheit gegen eine Verpachtung städtischer Flächen ausspricht. Damit würde der Stadt aber die Möglichkeit genommen, an der Nutzung von Windenergie teilzuhaben.
Die Initiatoren möchten also, dass wir Bürger*innen nicht von den Gebühren- und Steuereinnahmen profitieren können und dass wir keinen Einfluss auf die Gestaltung von Windkraftstandorten in Kraichtal nehmen können.
Der Antrag bezieht sich ausdrücklich auf die Flächen im Eigentum der Stadt Kraichtal. Den Initiatoren ist es wohl völlig egal, ob ein paar hundert Meter weiter private Grundstückseigentümer Pacht- und Nutzungsverträge mit Investoren abschließen und somit von Windstrom-Einnahmen profitieren.
Durch die Ausweisung von Vorrangflächen zur Nutzung von Windenergie hat der Verband Region Karlsruhe (früher: Regionalverband Mittlerer Oberrhein) die Grundlagen dafür geschaffen, auf welchen Flächen Windkraftanlagen im Verbandsgebiet und auch in Kraichtal geplant werden können. Am 30.09.2025 werden per Satzungsbeschluss die Vorrangflächen Gesetz. Dann wird es zur Gewissheit, dass nicht nur in unseren Nachbarkommunen, sondern auch in Kraichtal Windräder gebaut werden.
In dem uns heute vorliegenden Antrag wird in keinster Weise auf die Folgen des Antrages eingegangen. Wie geht es weiter, wenn bei der Abstimmung eine Mehrheit gegen eine Verpachtung stimmt?
Für uns Grüne ist es selbstverständlich, dass wir eine Folgenabschätzung vornehmen, Vor- und Nachteile, Chancen und Risiken abwägen und dann nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden:
- Haben wir alles getan, um in Kraichtal die Bereitstellung unseres Energiebedarfs durch erneuerbare Energien zu fördern?
- Haben wir alles getan, damit wir in Kraichtal auch in Zukunft sicher mit Energie versorgt werden und uns unabhängig von weltpolitischen Einflüssen wie Krieg und Handelsbeschränkungen machen?
- Haben wir alle Möglichkeiten genutzt, um Steuer- und Gebühreneinnahmen für unseren städtischen Haushalt zu generieren?
- Haben wir uns ernsthaft bemüht, den nachfolgenden Generationen einen lebenswerten Planeten zu übergeben, ohne Kriege, Hungersnöte und Naturkatastrophen?
Diese Fragen muss vor der Abstimmung jede und jeder für sich beantworten. Als Termin wurde der 27. Juli 2025 festgelegt.