Erneuerbare Energie

Bürgerentscheid am 27. Juli 2025

Windkraft

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Keine Zeit persönlich zur Wahl zu gehen?

Hier kommst Du zum Wahlscheinantrag für die Briefwahl zum Bürgerentscheid in KRAICHTAL.

Der Antrag muß bis spätestens 24. Juli 2025, 12:00 Uhr bei der Stadt Kraichtal eingegangen sein!

Kraichtal

„Windenergie auf städtischem Eigentum bringt direkte Einnahmen für die Kommune – für Infrastrukturmaßnahmen, Schulen oder soziale Einrichtungen“.

Dadurch verbessert sich die Lebensqualität in der Region nachhaltig!

Wer dagegen ist, verwehrt der Stadt Kraichtal eine zuverlässige, kalkulierbare Einnahmequelle und verhindert, dass Kraichtal von eigenen Flächen mit Strom aus der sauberen Energiequelle „Wind“ versorgt wird.

Baden-Württemberg

Bis Ende September 2025 sind mindestens 1,8 % der Landesfläche von Baden-Württemberg als Windkraftgebiete zu bestimmen. Die Kommunen sind nun gefordert, den Ausbau aktiv zu unterstützen, um die Energiewende voranzutreiben.

Mythen und Fakten zur Windenergie

Inhalte mit freundlicher Genehmigung von Bundesverband WindEnergie e.V.

Quelle: Bundesverband WindEnergie e.V.

Fragen zur Windkraftnutzung in Kraichtal

Wir entscheiden nicht über Bundes.- oder Landesgesetze, sondern ausschließlich über das Wohl der Bürgerinnen und Bürger in Kraichtal. Weder der Gemeinderat noch ein Bürgerentscheid können verhindern, dass Windräder auf Kraichtaler Gemarkung stehen werden. Eine Ablehnung von Windrädern auf städtischen Flächen hätte aber zur Folge, dass wir als Gemeinschaft keinen finanziellen Mehrwert generieren können, sondern dass alleine Privatpersonen profitieren würden.

Externe informative Links zu Windenergie-Themen

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Bündnis 90/ Die Grünen

Kraichtaler Grüne in Social Media

Keine Zeit persönlich zur Wahl zu gehen?

Hier kommst Du zum Wahlscheinantrag für die Briefwahl in KRAICHTAL.

Der Antrag muß bis spätestens 21. Februar 2025, 15:00 Uhr bei der Stadt Kraichtal eingegangen sein!