„Windenergie auf städtischem Eigentum bringt direkte Einnahmen für die Kommune – für Infrastrukturmaßnahmen, Schulen oder soziale Einrichtungen“.
Dadurch verbessert sich die Lebensqualität in der Region nachhaltig!
Wer dagegen ist, verwehrt der Stadt Kraichtal eine zuverlässige, kalkulierbare Einnahmequelle und verhindert, dass Kraichtal von eigenen Flächen mit Strom aus der sauberen Energiequelle „Wind“ versorgt wird.
Bis Ende September 2025 sind mindestens 1,8 % der Landesfläche von Baden-Württemberg als Windkraftgebiete zu bestimmen. Die Kommunen sind nun gefordert, den Ausbau aktiv zu unterstützen, um die Energiewende voranzutreiben.
Inhalte mit freundlicher Genehmigung von Bundesverband WindEnergie e.V.
Die Windenergie ist die wichtigste Energiequelle in Deutschland und hatte in der ersten Jahreshälfte 2023 einen Anteil von 30 % an der Stromerzeugung. Erneuerbare Energien insgesamt machen über 50 % des Strommixes aus. Eine sichere Stromversorgung ist auch mit 100 % Erneuerbaren möglich, dank intelligenter Netze, flexibler Verbraucher, verstärktem Stromaustausch in Europa und wachsender Speichertechnologien wie Wasserstoff. Der Schlüssel zu einer nachhaltigen Energieversorgung liegt im weiteren Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere der Windkraft an Land.
Die Strompreise in Deutschland sind durch hohe Steuern, Abgaben und Umlagen künstlich erhöht. Während die Erzeugungskosten niedrig sind, zahlen Verbraucher dennoch hohe Preise. Kurzfristig senkt die Politik die Stromkosten mit Haushaltsmitteln, langfristig sind jedoch ein neues Marktdesign und eine Reform des Steuer- und Abgabensystems erforderlich.
Windräder stehen nicht dauerhaft still, sonst könnten sie nicht rund ein Viertel des Stroms liefern. Abschaltungen erfolgen bei Netzüberlastung, Wartungen, Schutz von Vögeln oder zur Vermeidung von Schattenwurf auf Wohngebäude. Lösungen sind flexible Lastverschiebung und die Abschaltung fossiler Kraftwerke.
Beim Rückbau einer Windkraftanlage können 80–90 % der Komponenten recycelt werden, darunter Metallteile, Elektrik, Fundamente und der Turm. Auch für Rotorblätter aus Verbundmaterialien stehen Entsorgungskapazitäten bereit.
Windkraftgegner beriefen sich seit 2009 auf eine fehlerhafte BGR-Studie, die Windrädern hohe Infraschallwerte zuschrieb. 2021 räumte die BGR einen Rechenfehler ein: Der Infraschall wurde um 36 Dezibel überschätzt – 4000-mal höher als real. Der wissenschaftliche Konsens bestätigt nun, dass Windräder keine nennenswerte Infraschallbelastung verursachen.
Windkraftanlagen über 100 Meter müssen nachts leuchten, was Anwohner oft stört. Dank neuer Regelungen wird nun eine bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung eingeführt: Das Licht geht nur an, wenn Flugobjekte erkannt werden, wodurch die Lichtaktivität um 90 % sinkt. Auch für den Schattenwurf gelten klare Vorschriften – überschreitet er 30 Stunden pro Jahr oder 30 Minuten pro Tag, wird die Anlage vorübergehend abgeschaltet.
Mit der Energiewende wird die Energieerzeugung sichtbarer, doch eine flächendeckende „Verspargelung“ ist nicht nötig. Bereits 2 % der Landesfläche reichen für den erforderlichen Windenergieanteil. Dank technologischen Fortschritts und Repowering werden kaum mehr Anlagen benötigt als derzeit.
Studien zeigen, dass Vögel Windkraftanlagen oft ausweichen, doch Kollisionen können vorkommen. NABU schätzt die jährlichen Verluste auf 10.000 bis 100.000 Vögel, während bis zu 115 Millionen durch Glasflächen sterben. Windparkplaner erfüllen strenge Artenschutzauflagen und schaffen neue Biotope zum Schutz bedrohter Arten.
„Wind im Wald“ bedeutet Windenergie auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen, nicht in ökologisch wertvollen Schutzgebieten. Sie kann den Umbau zu stabilen Mischwäldern unterstützen. Dafür sind meist nur kleine Rodungen nötig, oft auf bereits kahlen Flächen durch Dürre oder Schädlinge.
Studien zeigen, dass Tourismus und Windenergie koexistieren können und Windkraft sogar positive Effekte haben kann. Eine NIT-Studie ergab, dass nur 1–2 % der Schleswig-Holstein-Urlauber wegen Windkraft fernbleiben würden, während 98 % keine landschaftsbezogenen Bedenken äußerten. Über 15 Jahre hinweg sind die Störgefühle durch Windkraftanlagen sogar leicht gesunken.
Wir entscheiden nicht über Bundes.- oder Landesgesetze, sondern ausschließlich über das Wohl der Bürgerinnen und Bürger in Kraichtal. Weder der Gemeinderat noch ein Bürgerentscheid können verhindern, dass Windräder auf Kraichtaler Gemarkung stehen werden. Eine Ablehnung von Windrädern auf städtischen Flächen hätte aber zur Folge, dass wir als Gemeinschaft keinen finanziellen Mehrwert generieren können, sondern dass alleine Privatpersonen profitieren würden.
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