Die Landesregierung hat ihre „Eckpunkte zum Schutz der Insekten in Baden-Württemberg“ als Weiterentwicklung des Gesetzentwurfes „Rettet die Bienen“ vorgelegt. Das Umweltministerium und das Landwirtschaftsministerium haben das Papier als Alternative zu dem Gesetzesentwurf des Volksbegehrens Artenschutz entworfen. Der Trägerkreis des Volksbegehrens hat entschieden, die Mobilisierung vorerst bis Mitte Dezember nicht weiter aktiv zu treiben, um damit einem Dialog eine Chance zu geben. Denn die Landesregierung hat mit ihren Eckpunkten ein Papier vorgelegt, das viele der Volksbegehren-Forderungen aufgreift und zum Teil auch neue Vorhaben zum Artenschutz vorschlägt: Etwa ein Pestizidverbot für Privatanwender*innen oder Schritte gegen die Lichtverschmutzung.
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