Gemeinderatssitzung vom 21.04.2021, die Zweite

TOP 5: Bebauungsplan „Beim Friedhof“ mit örtlichen Bauvorschriften, Gemarkung Menzingen

  • Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung
  • Billigung des Entwurfs
  • Beschluss der Offenlage

Die Fraktion von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN nimmt wie folgt Stellung

Diese Schritte des Bebauungsplanverfahrens sind bereits erfolgt:

  • Mai 2019 Grundsatzbeschluss zur Entwicklung des Baugebietes
  • Dezember 2019 Aufstellungsbeschluss
  • Juli 2020 Billigung der Planentwürfe.

Die Begleitung der Erschließung des Baugebietes in Menzingen ist uns Grünen wichtig, bietet es doch die Chance für Kraichtal, ein zeitgemäßes und nachhaltiges Neubaugebiet zu erschließen und gleichzeitig die Innenentwicklung in Menzingen mit dem bestehenden Sanierungsgebiet voranzubringen. Nur wenn beides – die Innen- und die Außenentwicklung – miteinander geplant wird, kann man von Stadtentwicklung sprechen.

Wir sehen sehr wohl das Bemühen der Planer, relevante Punkte wie Klimaschutz, Mobilität, Flächenverbrauch, Entwässerung, Wasserverbrauch und energetische Versorgung zu berücksichtigen. Wir sehen aber auch, dass die Vorgaben der Verwaltung für die Umsetzung der vorgenannten Punkte nicht weit genug gehen. Immer wieder lauten die Aussagen: Nur wenn man jungen Familien Bauland anzubieten hat, geht es in Kraichtal bergauf.

Um für die Bearbeitung des komplexen Projektes mehr Zeit zu erhalten, hätten wir uns eine Gemeinderatssitzung gewünscht, in der die eingegangenen Stellungnahmen von Behörden, Nachbargemeinden und Bürgerschaft zunächst präsentiert und ohne Abstimmungsdruck beraten worden wären.

Wir haben folgende Fragen und Vorschläge

1. Verdichtete Bauweise

Das Verhältnis von Einfamilien- und Doppelhäusern zu Mehrfamilienhäusern entspricht nicht dem Ziel, flächensparend mehr Wohnraum zu schaffen. Keine Wohnform geht verschwenderischer mit den Ressourcen um, mit Fläche wie mit Energie, als ein EFH. Selbst wenn das Einfamilienhaus als Passivhaus daherkommt, ist es deutlich unökologischer als ein Mehrfamilienhaus. Die Lebensform Dorf ist in einer schweren Krise. Die Ortskerne sind weitgehend unbewohnt. Alte Häuser stehen leer, die Kneipen haben geschlossen, fast alle Läden ebenso. Der Abschied von der Bauform EFH ist zweifelsohne für viele schmerzhaft, aber ökologisch unumgänglich und erfordert Konzepte, die den ländlichen Raum tatsächlich attraktiver machen. Dazu gehört eine viel konsequentere Sanierung der Ortskerne, stärkere staatliche Förderung und eine fundierte Beratung der Bürger und Kommunen.
Deshalb sollten „Beim Friedhof“ weitere Flächen für gemeinschaftliches Wohnen, wie z. B. Mehrgenerationenhäuser, Hoffnungshäuser, Bauen als Genossenschaft oder Baugruppe, zur Verfügung gestellt werden.
Das Einfamilienhaus muss die Ausnahme bleiben und nicht die Regel.

2. Verkehr und Flächenverbrauch.

Hier sind autofreie Zonen einzuplanen. Das Gebiet südlich des Friedhofes sowie die bereits als verkehrsberuhigte Zone vorgesehenen Anliegerstraße würden sich dazu eignen. Als zentrale Parkmöglichkeit sollte, wie in der ersten Planung angedacht, die Fläche neben dem DRK-Gebäude genutzt werden. Somit würde eine hohe Verkehrssicherheit und mehr Raum für eine Wohnbebauung entstehen. Insgesamt würde es auch Kosten sparen.

Auf die Errichtung von Gehwegen sollte verzichtet werden. Zum einen widersprechen Gehwege einem barrierefreien öffentlichen Raum, zum anderen würden auch hier Kosten eingespart.

Auf die Bereitstellung öffentlicher Parkplätze sollte grundsätzlich verzichtet werden. In der Praxis werden diese in der Regel von Anwohnern mitbenutzt und stehen den Besuchern dann nicht zur Verfügung. Eine Ausnahme wären die Stellplätze gegenüber dem betreuten Wohnen im Erlenweg.

3. Begegnungsplätze

Im ganzen Gebiet gibt es nur eine Grünfläche, die als Spielplatz genutzt werden soll. Unter Berücksichtigung des demographischen Wandels sind weitere Flächen für Jugendliche, aber auch für Senioren einzuplanen.

4. Wasser und Abwasser

Der Umgang mit Wasser und Abwasser ist als naturnahe Regenwasserbewirtschaftung bei der Planung berücksichtigt. In der Vorlage fehlen die Hinweise über Zisternen und Nutzung von Regenwasser. Auf allen Grundstücken muss das anfallende Niederschlagswasser möglichst versickern oder in Zisternen aufgefangen werden. Die Nutzung als Brauchwasser für Garten und Toilettenspülung ist im Text nachzutragen. Weiter sollte mit Fachplanern die Möglichkeit erkundet werden, ob auch das anfallende Niederschlagswasser im öffentlichen Bereich aufgefangen werden kann.

5. Dächer

Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie müssen auf jedem Gebäude installiert werden. Die Dachform kann frei gewählt werden. Flachdächer sind zu begrünen.

6. Örtliche Bauvorschriften

Bei vielen Gelegenheiten stellen wir immer wieder die Frage nach der Zuständigkeit bei der Überwachung der örtlichen Bauvorschriften. Es ist zu beobachten, dass nicht alle Vereinbarungen auch umgesetzt werden. Wir erwarten von der Verwaltung hierzu praktische Vorschläge, ob das Baurechtsamt oder die Stadt Kraichtal Verantwortung trägt. Dabei sind auch entsprechende finanzielle Mittel und die personelle Ausstattung zu berücksichtigen.

7. Energieversorgung

Das Argument, das Baugebiet ist für ein Nahwärmenetz zu klein und die Abnehmerzahlen zu gering, ist nicht schlüssig. Es geht nicht mehr darum, ob wir dem Klimawandel entgegentreten, sondern es geht um die Frage, wie und wie schnell wir die notwendigen Weichen stellen.

Berichte aus den Nachbarkommunen zeigen sehr deutlich, dass es sehr wohl Individuelle Lösungen gibt. Wenn man nicht nur das Neubaugebiet in Betracht zieht, sondern auch die umliegenden Bestandsquartiere, die inzwischen 30, 40 Jahre alt sind, so erkennt man, dass es die Notwendigkeit zur Heizungsmodernisierung gibt. Dann vergrößert sich der Bedarf an einer Nahwärmeversorgung schnell um ein Vielfaches.

Wir wünschen uns, dass die Energie- und Umweltagentur des Landkreises mit in die Planung einbezogen wird. Wenn man sich überlegt, dass Frau Schwegle als kompetente Umwelt- und Energieberaterin noch nie hier in den Gemeinderat eingeladen wurde, ist das ein Umstand, den wir schnell ändern müssen.
Das Neubaugebiet sollte ausschließlich auf Basis erneuerbarer Energien bzw. nachwachsender Rohstoffe mit Strom und Wärme versorgt werden.

8. Innenentwicklung vor Außenentwicklung

Dieser Grundsatz hat immer noch Bestand. Der Beschlussvorschlag beginnt wieder mit der Feststellung, dass die Aktivierung von Baulücken und sanierungsbedürftigen Leerständen daran scheitert, dass sie sich in Privatbesitz befinden. Wir sollten aufhören, dies immer wieder zu bedauern und stattdessen nach Lösungen zu suchen. Zweifellos ist es keine einfache Aufgabe, aber sie kann gelingen mit guten Ideen, guter Beratung, einer breit angelegten Bürgerbeteiligung und einer ausreichenden personellen Ausstattung im Sachgebiet Planung und Umwelt. Hier sollte ein/e Mitarbeiter/-in sich ausschließlich um die Innenentwicklung kümmern. Gerade jetzt in Menzingen gäbe es doch die Möglichkeit eines Transfers zwischen dem Neubaugebiet beim Friedhof und dem sanierungsbedürftigen Ortskern: „Tausche altes Gebäude mit Scheune gegen eine barrierefreie Eigentumswohnung.“ So könnten alle profitieren.

9. Versiegelung von Flächen

Für das Neubaugebiet wird eine Fläche von ca. 2,48 ha versiegelt. In diesem Bereich kommt es zum Verlust aller Bodenfunktionen. Für die Ausgleichsmaßnahem werden weitere 19.000 m² benötigt. In der Regel sind das landwirtschaftlich genutzte Flächen, die der Bewirtschaftung entzogen werden. Einmal mehr müssen wir uns bewusst machen, dass sich Bodenfläche nun einmal nicht vermehren lässt.