Klimaschutz hat Verfassungsrang 18. Mai 202118. Mai 2021 Bei der Mai-Sitzung des Grünen-OV, die wieder digital stattfand, gab es viele Gesprächsthemen. Einen Schwerpunkt bildeten der Klimawandel und die erforderlichen Maßnahmen zu seiner Eindämmung. Hier gab es in den letzten Wochen auf vielen Ebenen zahlreiche Signale, z. B.: Das Bundesverfassungsgericht urteilte am 29.04. sinngemäß, dass der Artikel 20a des Grundgesetzes den Staat zu schnellerem und effektiverem Klimaschutz verpflichtet, insbesondere mit Blick auf die Lebensgrundlagen künftiger Generationen. Die neue grün-schwarze Landesregierung will Baden-Württemberg zu einem vorbildlichen „Klimaland“ machen. Der Kreistag hat am 6.05. beschlossen, dass der Landkreis Karlsruhe bereits 2035 „zeozweifrei“ sein soll und nicht erst 2050. Anhand einer Präsentation zeigte die Umwelt- und Energieagentur den Kreistagsmitgliedern auf, dass dieses Ziel erreichbar ist, wenn alle mitmachen. Im Rahmen des begleiteten Kraichtaler Prozesses „Bürgerschaftliches Engagement“ hat sich unter anderem eine Projektgruppe gefunden, die sich mit Ideen für den Klimaschutz vor Ort befasst. All dies lässt auf schnellere und beherztere Schritte hoffen. Beim Rückblick auf die letzte Kreistagssitzung wurden insbesondere das Radwegekonzept, die Pläne für den ÖPNV und dessen mögliche Ergänzung um On-Demand-Angebote auch bei uns im ländlichen Raum angesprochen. Dies sind wichtige Bestandteile eines zukunftsfähigen Mobilitätskonzepts. Bei der OV-Sitzung ging es unter dem Punkt „Verschiedenes“ dann um die Pläne einer Firma für eine Kompostieranlage zwischen Odenheim und Neuenbürg, außerdem um illegale Baumfällungen in Landshausen. Natürlich wurde auch über den Wechsel im Bürgermeisteramt gesprochen. Die Kraichtaler Grünen wünschen Herrn Hintermayer viel Glück für seinen neuen Lebensabschnitt und Herrn Borho für seine neue Aufgabe viel Erfolg und alles Gute.
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