Erhöhung der Elternbeiträge

Kraichtal muss GRÜN werden!

In der Gemeinderatssitzung vom 24.11.2021 stellte die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN folgenden Antrag:
1. Der Gemeinderat fordert die Verwaltung auf, gemäß dem Gute-KiTa-Gesetz sozial gestaffelte Elterngebühren aus den Kriterien Einkommen, Anzahl der Kinder und Betreuungszeit/Betreuungsform zu erarbeiten.
2. Der Gemeinderat beschließt, die Gebührenerhöhung für die städtischen Einrichtungen bis zu einem Neubeschluss auszusetzen.

Begründung:

Der jetzige Beschlussvorschlag der Verwaltung ist unserer Meinung nach nicht sozial gerecht und ausgewogen und verhindert nicht die wachsende Schere zwischen Gut- und Geringverdienern.

Uns geht es nicht um die Familien, die im Sozialgesetzbuch II und XII als Arbeitsuchende oder als Asylbewerber beschrieben sind und Anspruch auf beitragsfreie Kitaplätze haben. Uns geht es um die Familien, die keine Sozialleistungen erhalten; die berufstätig sind, aber ein so geringes Einkommen erwirtschaften, dass auch moderate Beitragserhöhungen einen Unterschied machen. Nicht nur die Kitabeiträge steigen, auch die Mieten, Energiekosten, Krankenkassenbeiträge, Nahrungsmittel usw. Und sie steigen schneller als die Löhne.

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN steht hinter dem Ziel, einen Kostendeckungsgrad von 20% zu erreichen. Aber die Last muss sozial gerecht verteilt werden. Unser Ansatz ist: Wer mehr verdient, soll auch mehr bezahlen. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1998 festgestellt, dass die einkommensabhängige Staffelung von Kindergartenbeiträgen verfassungsgemäß ist.

Dass dies in der Praxis umsetzbar ist, zeigten wir anhand von zwei Kommunen auf: Michelfeld setzt die Gebühren auf Vertrauensbasis anhand einer Selbsteinschätzung der Eltern fest. Ditzingen verlangt den Einkommensteuerbescheid als Nachweis. Auch durch finanzielle Unterstützungsangebote könnte Geld für die Kita bei den Familien ankommen, die es am dringendsten benötigen. Aus Scham oder Unwissenheit rufen diese aber die Gelder oft nicht ab.

Unser Antrag hat keine Zustimmung gefunden. Wie bereits 2019 und 2020 vorgetragen, sehen wir dennoch die Stadtverwaltung in der Pflicht, eine Diskussionsgrundlage zu erarbeiten, wie die Beiträge sozial gestaltet werden können.